Hier investieren die Europäische Union und das Land Niedersachsen in die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Sulinger Land


Mitgetragen durch die vier Mitgliedsgemeinden des Sulinger Landes.


Weg zum Projekt

Der Weg zum Projekt


Die Graphik bietet einen ersten Überblick über die einzelnen Schritte der LEADER-Förderung. Konkretere Informationen finden Sie in dem Abschnitt unter dem Bild.

Bildquelle : Sweco GmbH

  • 1. Kontaktaufnahme zum Regionalmanagement

    Die Anfragen und Projektideen können jederzeit an das Regionalmanagement gerichtet werden. Wenden Sie sich mit ihrere Projektidee an Verena Lorenz oder Kyra Boxberger.

  • 2. Ausfüllen und Einreichen einer Projektskizze

    Beschreiben Sie Ihr Projekt! Die ausgefüllte Projektskizze bildet die Grundlage für die Bewertung Ihres Vorhabens und ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Prioritätenliste der LAG. Achten Sie dabei auch auf die Bewertungkriterien. Das Regionalmanagement unterstützt Sie bei der Projektentwicklung, -förderung und -beantragung.


    Für die Antragstellung eines EU-geförderten Projektes ist eine Registriernummer notwendig, welche bei der Landwirtschaftskammer in Nienburg beantragt wird. Die Beantragung sollte frühzeitig, parallel zur Projektentwicklung erfolgen.


    Link zur der Projektskizze und den Bewertungskriterien.

  • 3. Beratung und Beschlussfassung durch die Mitglieder der LAG

    Die vollständige Projektskizze inkl. Kostenangaben / Finanzplan ist spätestens 8 Wochen vor der nächsten LAG-Sitzung beim Regionalmanagement einzureichen (Termine werden in der Presse / auf der Webseite der LEADER-Region /auf den Webseiten der Kommunen bekanntgegeben). 


    In der LAG-Sitzung wird das Projektauswahlverfahren durchgeführt, über das Projekt beraten und beschlossen. Bei positivem Beschluss der LAG ist der Förderantrag beim ArL Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen einzureichen. 


    Link zu den Projektauswahlkriterien.

    Link zu den Fördersätzen.

  • 4. Beantragung von Fördermitteln

    Mit Vorlage des Bewilligungsbescheids vom ArL kann mit der Umsetzung des Projekt begonnen werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach erfolgreicher Umsetzung des Projekts. Zwischenzahlungen können beim ArL angefragt werden.


    Link zu dem Förderantrag.

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